Datenschutzbestimmungen
(1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich um die bei Ihnen abgefragten Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
(2) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die oben beschriebenen personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden.
(3) Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählt insbesondere die Mitgliederverwaltung. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist nicht zulässig.
(4) Das einzelne Mitglied kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand die von ihm elektronisch gespeicherten Daten erfragen.
(5) Jedem Mitglied stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn ein Mitglied glaubt, dass die Verarbeitung seiner/ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine/ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer Weise verletzt worden sind, kann sich das Mitglied bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde ist „Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz“ (https://www.datenschutz.rlp.de).
(6) Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.